Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet das BFSG für Dich?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Web Accessibility: Digitale Angebote wie Websites, Apps und Plattformen müssen barrierefrei nutzbar sein. Erfahre hier, wie Du Deine Web Accessibility anpassen kannst!
  • Computersysteme und Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten
  • E-Book-Lesegeräte
  • Digitale Dienstleistungen, darunter:
    • Telekommunikationsdienste
    • Bankdienstleistungen
    • E-Commerce und Online-Shops

Besonders Web Accessibility spielt dabei eine große Rolle, da digitale Produkte und Services für alle Nutzer:innen gleichermaßen zugänglich sein müssen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Online-Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht umsetzen, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder: Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro bestraft werden.
  • Einschränkungen oder Untersagungen: Die Behörden können die Bereitstellung nicht konformer Produkte oder Dienstleistungen verbieten.
  • Produkt-Rückrufe: Unternehmen können gezwungen werden, nicht barrierefreie Produkte vom Markt zu nehmen.
  • Abmahnungen: Verbraucherschutzorganisationen oder Wettbewerber können Abmahnungen aussprechen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.
  • Reputationsschäden: Neben den finanziellen Strafen kann ein Verstoß gegen das BFSG das Unternehmensimage erheblich schädigen.

Um diese Sanktionen zu vermeiden, solltest Du frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen und Dein Unternehmen BFSG-konform aufstellen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Hier findest Du weitere Infos zum BFSG

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