Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
Besonders Web Accessibility spielt dabei eine große Rolle, da digitale Produkte und Services für alle Nutzer:innen gleichermaßen zugänglich sein müssen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Online-Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht umsetzen, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen:
Um diese Sanktionen zu vermeiden, solltest Du frühzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen und Dein Unternehmen BFSG-konform aufstellen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Hier findest Du weitere Infos zum BFSG
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